Ratgeber
Checkliste: Was Ihre Website vor dem Launch braucht
Kurz vor dem Go-live fällt vieles erst auf, wenn die Kundschaft es schon sieht. Mit dieser Liste prüfen Sie Inhalte, Recht, Technik und die Anbindung an Google Punkt für Punkt.
Kurz gesagt: Prüfen Sie vor dem Launch vier Bereiche: Inhalte (vollständig, korrekt, ohne Platzhalter), Recht (Impressum und Datenschutzerklärung), Technik (HTTPS, Smartphone, Ladezeit, Formulare, Weiterleitungen) und Google (Search Console, Sitemap, Unternehmensprofil). Dazu kommt ein vollständiges Backup, bevor die alte Website verschwindet. Jeder Abschnitt unten endet mit einer Liste, die Sie direkt abhaken können.
1. Inhalte: vollständig, korrekt, ohne Platzhalter
Ein technischer Fehler ist nach dem Launch oft in Minuten behoben. Ein falscher Preis oder eine veraltete Telefonnummer, die bereits jemand notiert hat, ist ärgerlicher. Lesen Sie deshalb jede Seite einmal vollständig durch – auf dem Smartphone und idealerweise zusammen mit einer zweiten Person, die Ihren Betrieb nicht in- und auswendig kennt.
Zu den Inhalten gehören auch Seitentitel und Meta-Beschreibung. Google empfiehlt, dass jede Seite ein eigenes title-Element hat, das genau diese Seite beschreibt, statt überall denselben Text (Titel-Empfehlungen von Google). Die Meta-Beschreibung soll die jeweilige Seite treffend zusammenfassen; Google verwendet sie allerdings nicht in jedem Fall für das Suchergebnis (Snippets bei Google).
- Keine Blindtexte, kein «Lorem ipsum», keine offenen Platzhalter
- Telefonnummer, E-Mail, Adresse und Öffnungszeiten auf allen Seiten gleich
- Preise, Leistungen und Angaben zum Team aktuell
- Jede Seite mit eigenem Seitentitel und eigener Meta-Beschreibung
- Nur eigene oder lizenzierte Bilder, mit aussagekräftigen Alternativtexten
- Rechtschreibung geprüft – auch in Schaltflächen, Formularen und Fehlermeldungen
- Eigene Fehlerseite (404) mit Weg zurück zur Startseite
2. Recht: Impressum und Datenschutzerklärung
Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit einer Fachperson.
Wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, muss klare und vollständige Angaben über seine Identität und Kontaktadresse machen, einschliesslich der E-Mail-Adresse (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG). Das KMU-Portal des Bundes hält für Webshops fest, dass ein blosses Kontaktformular dafür nicht ausreicht, und empfiehlt zusätzlich eine Telefonnummer (KMU-Portal). Für Online-Shops verlangt dieselbe Bestimmung ausserdem, dass die technischen Schritte zum Vertragsabschluss erklärt werden, Eingabefehler vor der Bestellung korrigiert werden können und die Bestellung umgehend elektronisch bestätigt wird.
Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Wer Personendaten beschafft – über ein Kontaktformular, eine Terminbuchung oder einen Newsletter –, muss die betroffenen Personen angemessen informieren, mindestens über Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen, den Bearbeitungszweck und gegebenenfalls die Empfängerinnen und Empfänger der Daten (Art. 19 DSG). Werden Daten ins Ausland bekanntgegeben, gehört auch das Zielland dazu. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor; die Information muss aber knapp, verständlich und einfach zugänglich sein (EDÖB zur Informationspflicht). Der EDÖB empfiehlt, die Datenschutzerklärung so zu platzieren, dass sie von jeder Seite aus leicht erreichbar ist (EDÖB zu Datenschutzerklärungen).
- Impressum mit Name bzw. Firma, Rechtsform, Postadresse und E-Mail-Adresse
- Impressum und Datenschutzerklärung von jeder Seite aus verlinkt, zum Beispiel im Footer
- Datenschutzerklärung nennt Verantwortliche, Zwecke und Dienstleister wie Hosting, E-Mail oder Formulardienst
- Eingebundene Dienste wie Karten, Videos, externe Schriften oder Analyse-Tools sind aufgeführt – oder gar nicht nötig
- Formulare verweisen auf die Datenschutzerklärung
- Online-Shop: Bestellschritte erklärt, Eingaben vor dem Absenden korrigierbar, Bestellbestätigung per E-Mail getestet
Mehr Details finden Sie im Artikel Impressum und Datenschutz für KMU-Websites.
3. HTTPS und Datensicherheit
Jede Seite muss über https:// erreichbar sein, und wer http:// eintippt, sollte automatisch dorthin weitergeleitet werden. Das Datenschutzgesetz verlangt vom Verantwortlichen eine dem Risiko angemessene Datensicherheit durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen (Art. 8 DSG). Für eine Website mit Kontaktformular gehört eine verschlüsselte Verbindung aus meiner Sicht zum Minimum. Auch Google zählt die sichere Bereitstellung von Seiten zu den Aspekten der Nutzerfreundlichkeit (Page Experience bei Google).
- SSL-Zertifikat aktiv, der Browser zeigt keine Sicherheitswarnung
- http:// sowie die Varianten mit und ohne www leiten per 301 auf eine einzige Hauptadresse
- Bilder, Skripte und Schriften werden ebenfalls über HTTPS geladen
- Automatische Verlängerung des Zertifikats eingerichtet
- Admin-Zugänge mit starken, einmaligen Passwörtern und, wo möglich, Zwei-Faktor-Anmeldung
4. Smartphone und Ladezeit
Google verwendet für Indexierung und Ranking die mobile Version einer Website. Auf dem Smartphone sollten deshalb dieselben Inhalte und Überschriften stehen wie auf dem Desktop – keine abgespeckte Fassung (Mobile-First-Indexierung). Für Ladezeit und Stabilität einer Seite nennt Google drei Messgrössen, die Core Web Vitals:
| Messgrösse | Was sie misst | Guter Wert |
|---|---|---|
| Largest Contentful Paint (LCP) | Ladeleistung: wann der grösste sichtbare Inhalt erscheint | innerhalb von 2,5 Sekunden |
| Interaction to Next Paint (INP) | Reaktionszeit auf Klicks und Eingaben | unter 200 Millisekunden |
| Cumulative Layout Shift (CLS) | visuelle Stabilität: springt das Layout beim Laden? | unter 0,1 |
Messen können Sie diese Werte mit PageSpeed Insights; nach dem Launch zeigt die Search Console dazu einen eigenen Bericht (Core Web Vitals bei Google). Gute Werte sind laut Google kein Garant für Spitzenplätze: Die Suche zeigt die relevantesten Inhalte, auch wenn die Nutzerfreundlichkeit nicht perfekt ist. Für Ihre Besucherinnen und Besucher lohnt sich eine schnelle Seite trotzdem. Google rät zudem von aufdringlichen Einblendungen ab, die den Inhalt verdecken.
- Alle Seiten auf mindestens einem iPhone und einem Android-Gerät durchgeklickt
- Texte ohne Zoomen lesbar, Schaltflächen gut mit dem Daumen zu treffen
- Keine Pop-ups, die auf dem Smartphone den Inhalt verdecken
- Bilder komprimiert und in passender Grösse eingebunden
- Startseite und wichtigste Unterseiten mit PageSpeed Insights gemessen
5. Formulare und Kontaktwege testen
Ein defektes Kontaktformular meldet sich nicht: Es kommen einfach keine Anfragen. Senden Sie deshalb vor dem Launch über jedes Formular eine echte Testanfrage und prüfen Sie, wo sie landet.
- Testanfrage über jedes Formular gesendet und angekommen – nicht im Spam-Ordner
- Nach dem Absenden erscheint eine klare Bestätigung
- Pflichtfelder und Fehlermeldungen sind verständlich
- Spam-Schutz aktiv, ohne echte Anfragen zu blockieren
- Telefonnummer auf dem Smartphone anklickbar, E-Mail-Adresse korrekt
- Links zu WhatsApp, Karte oder Terminbuchung getestet
- Geklärt, wer Anfragen beantwortet, wenn Sie in den Ferien sind
6. 301-Weiterleitungen von alten Adressen
Ersetzt die neue Website eine alte, ändern sich meist die Adressen der Unterseiten – aus /ueber-uns.html wird zum Beispiel /team/. Ohne Weiterleitung landen Besucher aus Suchergebnissen, Lesezeichen und Verlinkungen auf einer Fehlerseite. Google empfiehlt für dauerhafte Umzüge serverseitige Weiterleitungen mit dem Statuscode 301 oder 308; das Ziel der Weiterleitung wertet Google als massgebliche Adresse (Weiterleitungen bei Google). Die Weiterleitungen sollten laut Google möglichst lange bestehen bleiben, generell mindestens ein Jahr (Websiteumzug bei Google).
- Liste aller alten Adressen erstellt, etwa aus der alten Sitemap oder der Search Console
- Für jede alte Adresse die passende neue Seite festgelegt
- 301-Weiterleitungen eingerichtet und stichprobenweise getestet
- Keine Ketten: Jede alte Adresse führt direkt zum Ziel
- Interne Links zeigen direkt auf die neuen Adressen
- Weiterleitungen bleiben mindestens ein Jahr bestehen
Bei einem Redesign gehört diese Liste zu den wichtigsten Arbeitsschritten.
7. Google: Search Console, Sitemap und Indexierung
Die Google Search Console zeigt Ihnen, wie Google Ihre Website sieht: ob Seiten indexiert werden, wie sie auf Geräten abschneiden und wo Probleme bestehen. Richten Sie am besten eine Domain-Property ein. Sie umfasst alle Subdomains sowie http und https und wird über einen DNS-Eintrag bei Ihrem Domain-Anbieter bestätigt (Property hinzufügen).
Eine XML-Sitemap listet die Seiten auf, die Google kennen soll. Reichen Sie sie im Sitemaps-Bericht der Search Console ein und verweisen Sie zusätzlich in der robots.txt darauf. Google betont, dass eine Sitemap nur ein Hinweis ist – eine Garantie, dass alle Seiten gecrawlt werden, ist sie nicht (Sitemaps bei Google).
Ein Stolperstein, den Sie unbedingt prüfen sollten: Testversionen werden während der Entwicklung oft mit noindex für Suchmaschinen gesperrt. Bleibt diese Anweisung beim Launch stehen, erscheint die neue Website nicht in der Suche. Umgekehrt gilt für Seiten, die bewusst nicht in der Suche erscheinen sollen: noindex wirkt nur, wenn die Seite nicht gleichzeitig per robots.txt blockiert ist – sonst sieht Google die Anweisung gar nicht (noindex bei Google).
- noindex-Sperre der Testversion entfernt
- robots.txt blockiert keine wichtigen Seiten
- Search Console eingerichtet und bestätigt
- XML-Sitemap erstellt, in der Search Console eingereicht und in der robots.txt eingetragen
- Bei einem Umzug: neue Sitemap eingereicht und Indexierung in den ersten Wochen beobachtet
8. Google-Unternehmensprofil nachführen
Die neue Website nützt wenig, wenn im Google-Unternehmensprofil noch eine alte Adresse oder eine Social-Media-Seite hinterlegt ist. Google rät davon ab, im Profil Adressen anzugeben, die auf andere Landingpages wie Social-Media-Seiten weiterleiten, und verlangt einen einheitlichen Namen innerhalb und ausserhalb von Google (Richtlinien für Unternehmensprofile).
- Website-Adresse im Profil auf die neue Domain mit https:// aktualisiert
- Name, Adresse und Telefonnummer identisch mit Website und Impressum
- Öffnungszeiten und Leistungen mit der Website abgeglichen
- Einträge in Verzeichnissen wie local.ch und search.ch geprüft
9. Backups, Zugänge und Verantwortlichkeiten
Bevor die alte Website abgeschaltet wird, sichern Sie sie vollständig: Dateien, Datenbank und alles, was beim bisherigen Anbieter liegt. Auch die neue Website braucht regelmässige Backups, die nicht nur auf demselben Server liegen wie die Website selbst. Ein Backup ist erst dann etwas wert, wenn jemand einmal ausprobiert hat, ob es sich zurückspielen lässt.
- Vollständige Sicherung der alten Website samt Datenbank archiviert
- Automatische Backups der neuen Website eingerichtet und getrennt vom Webserver gespeichert
- Wiederherstellung einmal getestet
- Domain und Hosting laufen auf Ihren Namen, Zugangsdaten sicher abgelegt
- E-Mail nach einer Änderung der DNS-Einträge geprüft: Nachrichten kommen weiterhin an
- Geklärt, wer Updates einspielt und wer bei Problemen erreichbar ist
Wenn Sie sich darum nicht selbst kümmern möchten: Wartung & Hosting biete ich freiwillig und ohne Abo-Zwang an.
10. Die ersten zwei Wochen nach dem Launch
Mit dem Go-live ist die Arbeit nicht ganz erledigt. Diese Punkte sollten Sie in den Tagen danach prüfen:
- Website unter allen Adressvarianten aufgerufen: mit und ohne www, mit http und https
- Erneut eine Testanfrage über das Formular gesendet
- Search Console auf Fehler bei Indexierung und Weiterleitungen geprüft
- Stichproben alter Adressen getestet
- E-Mail-Signatur, Social-Media-Profile und Drucksachen mit der neuen Adresse aktualisiert
Bei meinen Projekten gehören Weiterleitungen und die Anmeldung bei Google zum Launch (siehe Ablauf). SSL-Verschlüsselung, Impressum und Datenschutzerklärung sind in jedem Paket ab CHF 599.– enthalten – die Details stehen auf der Preisseite.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mit der Launch-Checkliste beginnen?
Am besten, sobald die Inhalte stehen und die Testversion fertig ist – nicht erst am Launch-Tag. Weiterleitungen, Rechtstexte und Formular-Tests brauchen Zeit, und Korrekturen sind vor dem Go-live einfacher.
Brauche ich ein Impressum, wenn ich nichts online verkaufe?
Das UWG knüpft die Pflicht an das Anbieten von Waren, Werken oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG). Ob eine reine Informationswebsite darunter fällt, ist im Einzelfall zu klären. Für eine Geschäftswebsite empfehle ich ein vollständiges Impressum in jedem Fall. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wie lange müssen 301-Weiterleitungen bestehen bleiben?
Google empfiehlt, Weiterleitungen möglichst lange beizubehalten, generell mindestens ein Jahr. Weil Links und Lesezeichen auch danach noch im Umlauf sein können, empfehle ich, sie länger bestehen zu lassen – sie kosten kaum etwas.