Ratgeber

Google-Unternehmensprofil einrichten: Anleitung für KMU in der Schweiz

Von der Bestätigung bis zur ersten Antwort auf eine Bewertung: So bauen Sie Ihren Eintrag in der Google-Suche und auf Google Maps sauber auf – nach den Regeln, die Google selbst veröffentlicht.

Kurz gesagt: Mit dem kostenlosen Google-Unternehmensprofil bestimmen Sie, wie Ihr Betrieb in der Google-Suche und auf Google Maps erscheint. Legen Sie das Profil an oder übernehmen Sie einen bestehenden Eintrag, lassen Sie es bestätigen und füllen Sie Name, Kategorie, Adresse, Öffnungszeiten, Leistungen und Fotos vollständig und wahrheitsgetreu aus. Um Bewertungen bitten Sie alle Kundinnen und Kunden gleichermassen – gekaufte, belohnte oder gefälschte Bewertungen verbietet Google ausdrücklich.

1. Bevor Sie beginnen

Die Einrichtung geht schnell, wenn die Angaben bereitliegen. Stellen Sie vorher zusammen:

  • den Namen Ihres Betriebs, wie er auf Schild und Website steht
  • die Geschäftsadresse oder die Regionen, in denen Sie arbeiten
  • Telefonnummer und Website-Adresse
  • Öffnungszeiten, Feiertage und Betriebsferien
  • Ihre wichtigsten Leistungen, in den Worten Ihrer Kundschaft
  • eigene Fotos: Logo, Aussenansicht, Team, Arbeitsbeispiele
  • ein Google-Konto, das dem Betrieb gehört

Hängt das Profil am privaten Konto einer Mitarbeiterin, die später geht, wird die Verwaltung kompliziert. Ich empfehle ein Konto mit geschäftlicher E-Mail-Adresse, auf das zwei Personen Zugriff haben.

2. Profil anlegen oder bestehenden Eintrag übernehmen

Suchen Sie zuerst auf Google Maps nach Ihrem Betriebsnamen und Ihrem Ort. Je nach Ergebnis gehen Sie so vor (Anleitung von Google):

  1. Es gibt noch keinen Eintrag: Rufen Sie business.google.com/add auf, wählen Sie «Unternehmen zu Google hinzufügen» und erfassen Sie Ihre Angaben. Achten Sie dabei besonders auf eine korrekte Adresse.
  2. Es gibt einen Eintrag, den niemand bestätigt hat: Öffnen Sie ihn in Google Maps und wählen Sie «Jetzt verwalten». Danach folgt die Bestätigung.
  3. Der Eintrag ist bereits von jemand anderem bestätigt: Das kommt etwa vor, wenn eine frühere Agentur das Profil eingerichtet hat. Dann können Sie bei der aktuellen Inhaberin oder dem aktuellen Inhaber die Inhaberschaft beantragen.

Legen Sie keinen zweiten Eintrag für denselben Standort an – zwei Profile mit unterschiedlichen Angaben verwirren nur.

3. Die Bestätigung: So weisen Sie nach, dass es Ihr Betrieb ist

Erst nach der Bestätigung können Sie das Profil vollständig verwalten; auf Bewertungen antworten zum Beispiel nur bestätigte Unternehmen. Google bietet je nach Fall diese Wege an (Übersicht von Google):

  • Anruf oder SMS an die geschäftliche Telefonnummer
  • E-Mail an die angegebene Adresse
  • Videoaufnahme
  • Live-Videoanruf während der Öffnungszeiten
  • Postkarte an die Geschäftsadresse

Welche Optionen Sie sehen, entscheidet Google – abhängig von Unternehmenstyp, öffentlich verfügbaren Informationen, Region und Öffnungszeiten. Sie können nur unter den angebotenen Methoden wählen. Nach Abschluss kann die Prüfung laut Google bis zu fünf Arbeitstage dauern, in seltenen Fällen länger.

4. Name, Kategorie und Adresse korrekt erfassen

Name

Tragen Sie den echten Namen Ihres Betriebs ein. Google verlangt, dass Sie denselben Namen verwenden wie auf Ihrer Website, Ihrem Briefpapier und gegenüber der Kundschaft. Slogans, Ortsangaben, Telefonnummern oder Suchbegriffe haben im Namen nichts zu suchen (Richtlinien von Google). «Malerei Muster» ist richtig, «Malerei Muster – günstig malen Schaffhausen» nicht.

Kategorie

Die Hauptkategorie beschreibt, was Ihr Betrieb ist – so genau wie möglich. Google nennt als Beispiel «Nagelstudio» statt nur «Studio». Zusatzkategorien sind für echte Nebenbereiche gedacht: Ein Lebensmittelgeschäft mit eigener Bäckerei darf «Bäckerei» ergänzen. Eine eigene Kategorie für jede Leistung rät Google dagegen ausdrücklich ab (Hinweise zu Kategorien). Ihre einzelnen Leistungen erfassen Sie besser im Bereich «Dienstleistungen».

Adresse oder Einzugsgebiet

Empfangen Sie Kundschaft an Ihrer Adresse, geben Sie diese an. Postfächer sind nicht zulässig, virtuelle Büros nur, wenn sie während der Öffnungszeiten besetzt sind. Arbeiten Sie nur bei der Kundschaft, etwa als Sanitär, entfernen Sie die Adresse und hinterlegen ein Einzugsgebiet: bis zu 20 Gebiete, insgesamt nicht weiter als etwa zwei Autostunden von Ihrem Standort. Wer beides tut, kann Adresse und Einzugsgebiet kombinieren (Einzugsgebiete bei Google).

5. Einheitliche Kontaktdaten: das NAP-Prinzip

NAP steht für Name, Address, Phone – Name, Adresse und Telefonnummer. Diese drei Angaben sollten überall übereinstimmen: im Google-Profil, auf Ihrer Website und im Impressum, auf Rechnungen und in Verzeichnissen wie local.ch oder search.ch. Stehen an zwei Stellen verschiedene Namen oder Nummern, weiss niemand, welche Angabe gilt.

  • Google verlangt eine Telefonnummer, die möglichst direkt Ihren Betrieb erreicht, keine Callcenter-Nummer.
  • Tragen Sie als Website Ihre eigene Domain ein. Google rät davon ab, Adressen anzugeben, die auf andere Landingpages wie Social-Media-Seiten weiterleiten.
  • Führen Sie eine Liste aller Orte, an denen Ihre Kontaktdaten stehen. Ändert sich etwas, passen Sie alle Stellen am selben Tag an.

6. Öffnungszeiten, Leistungen, Beschreibung und Fotos

Öffnungszeiten

Erfassen Sie die regulären Zeiten und tragen Sie Ausnahmen als «spezielle Öffnungszeiten» ein – etwa für Auffahrt, Pfingstmontag oder die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr. Die regulären Zeiten bleiben dabei unverändert. Bleibt Ihr Betrieb mindestens sieben Tage am Stück geschlossen, zum Beispiel während der Betriebsferien, empfiehlt Google, ihn als «vorübergehend geschlossen» zu kennzeichnen (Öffnungszeiten bei Google).

Leistungen

Für viele Kategorien schlägt Google passende Dienstleistungen vor; eigene können Sie ergänzen und mit Beschreibung und Preis versehen. Preise oder Telefonnummern gehören aber nicht in den Namen einer eigenen Leistung – solche Einträge lehnt Google ab (Dienstleistungen hinzufügen). Formulieren Sie so, wie Ihre Kundschaft sucht.

Beschreibung

In der Unternehmensbeschreibung erklären Sie in wenigen Sätzen, was Sie anbieten, für wen und in welcher Region. Links sind darin nicht erlaubt, ebenso wenig Werbung für Aktionen oder Tiefpreise. Aktionen passen besser in einen Beitrag vom Typ «Angebot».

Fotos

Zeigen Sie echte Bilder: Ihr Team, Ihre Werkstatt oder Ihr Ladenlokal, fertige Arbeiten. Google rät, Fotos nicht stark zu bearbeiten und keine übertriebenen Filter zu verwenden. Verwenden Sie nur Bilder, an denen Sie die Rechte haben.

Technische Vorgaben für Fotos und Videos (laut Google, Stand September 2026)
VorgabeWert
Dateiformat FotoJPG oder PNG
Dateigrösse Foto10 KB bis 5 MB
Auflösung Fotoempfohlen 720 × 720 Pixel, mindestens 250 × 250 Pixel
Videohöchstens 30 Sekunden, bis 75 MB, mindestens 720p

Neue Fotos werden geprüft; bis sie sichtbar sind, kann es laut Google 24 bis 48 Stunden dauern. Beachten Sie auch: Kundinnen und Kunden können ebenfalls Fotos zu Ihrem Profil hochladen. Verstösst ein Bild gegen die Richtlinien, können Sie dessen Entfernung beantragen (Fotos im Unternehmensprofil).

7. Bewertungen fair einholen

Google schreibt selbst, dass mehr Rezensionen und positive Bewertungen das Ranking in der lokalen Suche verbessern können. Eine Garantie ist das nicht – und ein besseres lokales Ranking lässt sich laut Google auch nicht kaufen (lokales Ranking bei Google). Umso wichtiger ist, dass Ihre Bewertungen echt sind. So bitten Sie richtig:

  • Erstellen Sie im Profil einen Link oder QR-Code für Rezensionen (Anleitung von Google) und teilen Sie ihn – in der Abschluss-E-Mail, auf der Rechnung oder auf einer Karte an der Kasse.
  • Fragen Sie alle Kundinnen und Kunden, nicht nur jene, von denen Sie Lob erwarten. Google verbietet es, gezielt um positive Rezensionen zu bitten oder negative zu verhindern.
  • Fragen Sie zeitnah nach Abschluss eines Auftrags, freundlich und ohne Druck.

Keine gekauften oder gefälschten Bewertungen. Google verbietet Rezensionen, für die direkt oder mit Sachleistungen bezahlt wurde, Anreize wie Rabatte oder Gratisleistungen im Tausch gegen eine Rezension, Beiträge von Angestellten oder anderen Personen mit Interessenkonflikt sowie Bewertungen, die einem Mitbewerber schaden sollen. Solche Inhalte entfernt Google; die Massnahmen reichen bis zur Sperrung des Kontos (Richtlinie zu gefälschten Interaktionen). Ob solche Praktiken im Einzelfall auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen, das unter anderem unrichtige oder irreführende Angaben über sich und seine Leistungen untersagt (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG), kann nur eine Fachperson beurteilen. Dieser Hinweis ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

8. Auf Bewertungen antworten

Ihre Antwort erscheint öffentlich als Antwort des Unternehmens unter der Bewertung (Antworten auf Rezensionen). Sie schreiben also nicht nur der Person, die bewertet hat, sondern allen, die Ihr Profil später ansehen. Antworten lassen sich nachträglich bearbeiten oder löschen.

  • Positive Bewertungen: Kurz danken, mit einem konkreten Bezug statt eines immer gleichen Textbausteins.
  • Kritische Bewertungen: Sachlich bleiben, das Anliegen ernst nehmen, eine Lösung anbieten und das weitere Gespräch per Telefon oder E-Mail vorschlagen. Breiten Sie keine Auftragsdetails oder Personendaten öffentlich aus.
  • Richtlinienwidrige Bewertungen: Beiträge von Personen, die nie bei Ihnen waren, oder Angriffe eines Mitbewerbers können Sie bei Google melden. Bewertungen, die Ihnen nicht gefallen, aber sachlich zutreffen, sollen Sie laut Google nicht melden; sie werden auch nicht entfernt (Rezensionen melden).

9. Beiträge: Neuigkeiten direkt im Profil

Mit Beiträgen zeigen Sie Neuigkeiten direkt in Ihrem Profil. Google unterscheidet drei Arten (Beiträge bei Google):

  • Aktuelles: Text mit Foto oder Video und einer Schaltfläche, etwa zu Ihrer Website
  • Angebote: Aktionen mit Titel und Zeitraum
  • Veranstaltungen: Anlässe wie ein Tag der offenen Tür

Beiträge ohne festgelegten Zeitraum werden nach sechs Monaten archiviert. Google prüft Beiträge und lässt zum Beispiel keine Texte ohne Mehrwert zu. Ein kurzer Beitrag pro Monat zeigt Interessierten, dass Ihr Betrieb aktiv ist.

10. Häufige Fehler

  • Suchbegriffe im Namen oder eine Kategorie pro Leistung – beides widerspricht den Vorgaben von Google.
  • Vergessene Feiertage: Die Kundschaft steht an Auffahrt vor verschlossener Tür, obwohl das Profil «geöffnet» anzeigt.
  • Profil am privaten Konto oder abweichende Kontaktdaten auf Website und Profil.
  • Unbeantwortete Kritik: Google empfiehlt, auf Rezensionen zu antworten. Eine sachliche Antwort zeigt Interessierten, wie Sie mit Problemen umgehen.
  • Bewertung gegen Rabatt: Auch ein kleiner Preisnachlass ist ein verbotener Anreiz.

11. Checkliste für Ihr Unternehmensprofil

  • Profil angelegt oder bestehenden Eintrag übernommen – ohne Duplikat
  • Profil bestätigt
  • Name ohne Zusätze, Hauptkategorie so genau wie möglich
  • Adresse korrekt oder, bei reinem Aussendienst, Einzugsgebiet hinterlegt
  • Name, Adresse und Telefonnummer identisch mit Website, Impressum und Verzeichnissen
  • Reguläre Öffnungszeiten, Feiertage und Betriebsferien erfasst
  • Leistungen erfasst, Beschreibung ohne Links und Aktionen
  • Logo, Titelbild und aktuelle eigene Fotos hochgeladen
  • Link oder QR-Code für Rezensionen bereit und bei allen Kundinnen und Kunden verwendet
  • Jede neue Bewertung beantwortet
  • Zugang über ein geschäftliches Google-Konto gesichert

Im Paket Business-Webseite für CHF 999.– richte ich Ihr Google-Unternehmensprofil ein. Mehr dazu unter SEO & lokale Sichtbarkeit und auf der Preisseite. Welche Angaben auf Ihrer Website ins Impressum gehören, lesen Sie im Artikel Impressum und Datenschutz für KMU-Websites.

Häufige Fragen

Kostet das Google-Unternehmensprofil etwas?

Nein. Google bietet das Unternehmensprofil kostenlos an. Ein besseres Ranking in der lokalen Suche lässt sich laut Google auch nicht gegen Bezahlung erreichen.

Brauche ich eine Adresse, um ein Profil zu erstellen?

Nicht zwingend. Empfangen Sie keine Kundschaft an Ihrer Adresse, etwa als Handwerksbetrieb im Aussendienst, entfernen Sie die Adresse aus dem Profil und geben stattdessen bis zu 20 Einzugsgebiete an. Postfächer sind als Adresse nicht zulässig.

Kann ich negative Bewertungen löschen lassen?

Nur, wenn sie gegen die Richtlinien von Google verstossen, zum Beispiel weil sie nicht auf einer echten Erfahrung beruhen. Bewertungen, die Ihnen nicht gefallen, aber sachlich zutreffen, entfernt Google nicht. Antworten Sie darauf sachlich und bieten Sie eine Lösung an.

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Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach erhalten Sie eine schriftliche Fixpreis-Offerte – ohne Kleingedrucktes.

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