Ratgeber
Online-Shop in der Schweiz: TWINT, MWST und Versand richtig aufsetzen
Zahlungsarten, Mehrwertsteuer, Preisangaben und Versand: Diese Punkte sollten stehen, bevor Ihr Shop die erste Bestellung annimmt – mit Quellen der Bundesbehörden.
Kurz gesagt: TWINT binden Sie über einen Zahlungsanbieter oder ein Plugin Ihres Shopsystems an; zusätzlich braucht es mindestens eine kostenlose, in der Schweiz übliche Zahlungsart. MWST-pflichtig werden Sie ab CHF 100'000 Jahresumsatz, die Sätze betragen 8,1 %, 2,6 % und 3,8 %. Preise zeigen Sie als Endpreise in Franken, Versandkosten beziffert und nahe beim Produkt. Ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es in der Schweiz nicht – Ihre Regeln gehören in die AGB.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information mit Stand September 2026 und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Klären Sie Ihren konkreten Fall mit einer Treuhänderin, einem Treuhänder oder einer Rechtsfachperson.
1. Zahlungsarten: TWINT, Karte und Rechnung
An der Kasse entscheidet sich, ob aus einem vollen Warenkorb eine Bestellung wird. Für Schweizer Shops stehen vor allem Kredit- und Debitkarten, TWINT und der Kauf auf Rechnung zur Auswahl.
TWINT: TWINT wird nicht direkt in den Shop programmiert, sondern über einen Zahlungsanbieter (Payment Service Provider, kurz PSP) oder ein Plugin angebunden. Laut TWINT können Sie TWINT von Ihrem bestehenden Zahlungsanbieter aktivieren lassen oder ein Plugin Ihres Shopsystems nutzen; auf der Liste stehen unter anderem Adyen, Stripe, PostFinance Checkout Flex und Saferpay/Worldline sowie Lösungen für Shopify und WooCommerce. Beim Einrichten Ihrer Online-Verkaufsstelle wählen Sie den Zahlungsanbieter aus und beauftragen ihn, TWINT zu aktivieren (TWINT-FAQ zur Anbindung über PSP).
Zu den Kosten schreibt TWINT auf seiner E-Commerce-Seite, dass pro Transaktion eine fixe Gebühr unabhängig vom Rechnungsbetrag anfällt und es keine Mindest- oder Fixkosten gibt (Stand September 2026). Konkrete Beträge nennt die Seite nicht. Dazu kommen die Konditionen Ihres Zahlungsanbieters – vergleichen Sie diese direkt in den Offerten.
Eine kostenlose Zahlungsart ist Pflicht: Das SECO hält in seinem Informationsblatt zum Onlinehandel fest, dass mindestens eine kostenlose, in der Schweiz handelsübliche Zahlungsmethode vorhanden sein muss; als Beispiel nennt es die gängigen Kreditkarten. Verlangen Sie für eine weitere Zahlungsart einen Zuschlag, müssen Sie ihn beziffern und bekanntgeben.
Rechnung: Der Kauf auf Rechnung ist für Ihre Kundschaft bequem, weil sie erst nach Erhalt der Ware bezahlt. Sie tragen damit aber das Risiko, dass eine Rechnung offen bleibt. Für kleine Shops kann es sinnvoll sein, Rechnung nur für bekannte Kundschaft oder bis zu einem bestimmten Betrag anzubieten.
2. MWST: Wann Sie abrechnen müssen und welche Sätze gelten
Steuerpflichtig wird laut Eidgenössischer Steuerverwaltung (ESTV), wer mindestens CHF 100'000 Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland erzielt. Unterhalb dieser Grenze können Sie sich freiwillig registrieren lassen; ob das für Sie sinnvoll ist, klären Sie am besten mit Ihrer Treuhand. Wann Ihre Pflicht genau beginnt und wie die Anmeldung abläuft, erklärt die ESTV auf der Seite MWST-Pflicht abklären und anmelden.
| Satz | Höhe | Gilt zum Beispiel für |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | alle steuerbaren Leistungen, die nicht unter einen anderen Satz fallen |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | u. a. Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen, lebende Pflanzen, Futtermittel |
| Sondersatz | 3,8 % | Beherbergungsleistungen |
Quelle der Sätze ist die Übersicht der ESTV. Für Ihren Shop heisst das: Führen Sie Artikel mit unterschiedlichen Sätzen – etwa Lebensmittel und Geschenkartikel –, muss das Shopsystem pro Produkt den richtigen Satz hinterlegen können. Prüfen Sie das, bevor Sie sich für eine Plattform entscheiden. Wie Quittungen und Rechnungen aussehen müssen, ob Sie steuerpflichtig sind oder nicht, besprechen Sie am besten mit Ihrer Treuhand.
3. Preise richtig angeben
Wer online Waren an Konsumentinnen und Konsumenten verkauft, muss die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) einhalten. Das SECO fasst die wichtigsten Punkte im bereits erwähnten Informationsblatt zusammen:
- Endpreis in Franken: Anzugeben ist der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizer Franken. Überwälzte öffentliche Abgaben, vorgezogene Entsorgungsbeiträge und andere nicht frei wählbare Zuschläge sind darin enthalten.
- Kein Pflichtvermerk «inkl. MWST»: Einen solchen Hinweis verlangt die PBV laut FAQ des SECO nicht. Sie dürfen ihn aber anbringen.
- Grundpreis: Bei messbaren Waren kommt der Preis pro Einheit dazu, etwa pro 100 ml oder pro Kilogramm.
- Klare Zuordnung: Aus der Angabe muss hervorgehen, auf welches Produkt und welche Verkaufseinheit sich der Preis bezieht.
- Gut sichtbar: Preise und Zusatzkosten gehören leicht lesbar in die unmittelbare Nähe des Produkts.
- Fremdwährung: Ein zusätzlicher Preis in Euro ist erlaubt, wenn die Angaben eindeutig sind und die Kundschaft wählen kann, in welcher Währung sie bezahlt.
Für Streichpreise und Rabatte gelten eigene Regeln (Art. 16 und 17 PBV). Lesen Sie diese nach, bevor Sie mit Vergleichspreisen werben.
4. Versand und Versandkosten
Versandkosten dürfen Sie in den Preis einrechnen oder separat ausweisen. Separat heisst gemäss SECO: auf derselben Seite wie das Produkt beziffert – oder als Hinweis «Versandkosten», der mit einem Klick zu den bezifferten Kosten führt, ohne unnötiges Scrollen oder Weiterklicken. Optionen wie Expressversand oder eine Transportversicherung gelten als frei wählbare Zuschläge und werden separat ausgewiesen.
Für die Kalkulation haben sich einige Modelle bewährt:
- Pauschale: einfach zu verstehen; sie muss aber auch schwere oder sperrige Pakete decken.
- Nach Gewicht oder Paketgrösse: genauer, setzt aber gepflegte Produktdaten voraus.
- Gratisversand ab Bestellwert: ein einfacher Anreiz für grössere Bestellungen – rechnen Sie die Portokosten in Ihre Marge ein.
- Abholung vor Ort: für regionale Betriebe wie Hofläden oder Bäckereien eine einfache Ergänzung ohne Portokosten.
Denken Sie bei der Pauschale auch an Verpackungsmaterial und die Zeit fürs Verpacken. Und wenn Sie ins Ausland liefern möchten, klären Sie vorher Zollformalitäten und allfällige Abgaben im Zielland – Kosten, die beim Empfänger anfallen, sorgen sonst für Ärger.
5. Rückgabe und Gewährleistung
Anders als in der EU gibt es in der Schweiz kein allgemeines Widerrufsrecht bei Online-Käufen (SECO). Ein Rückgaberecht besteht nur, wenn der Shop es freiwillig gewährt. Tun Sie das, legen Sie Bedingungen, Fristen und Ablauf klar in Ihren AGB fest (KMU-Portal des Bundes).
Davon zu unterscheiden ist die Gewährleistung bei Mängeln: Gemäss SECO verjähren Gewährleistungsansprüche beim Kauf nach Obligationenrecht in zwei Jahren (Art. 210 OR). Ein defektes Produkt ist also kein Kulanzfall.
Verkaufen Sie gezielt an Kundschaft in der EU, sollten Sie wissen: Dort gilt ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Lieferung, wie das KMU-Portal erläutert. Lassen Sie in diesem Fall prüfen, welche Regeln für Ihren Shop gelten.
Praktisch lohnt es sich, Retouren einfach zu machen. Die Post bietet Geschäftskunden mit Rechnungsbeziehung zum Beispiel die Geschäftsantwortsendung (GAS) für Pakete an: Ihre Kundschaft schickt Pakete gebührenfrei zurück, und Sie bezahlen nur die tatsächlich retournierten Sendungen.
6. Pflichtangaben und Datenschutz
Für Online-Shops schreibt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG) vier Punkte vor, die das SECO in seinem Informationsblatt zusammenfasst:
- Klare und vollständige Angaben zur Identität, eine Kontaktadresse und eine gültige E-Mail-Adresse – also ein Impressum.
- Hinweise auf die technischen Schritte bis zum Vertragsabschluss: Es muss klar sein, mit welchem Klick die Bestellung verbindlich wird.
- Technische Mittel, um Eingabefehler vor dem Absenden zu erkennen und zu korrigieren, etwa eine Bestellübersicht.
- Eine unverzügliche elektronische Bestätigung der Bestellung, zum Beispiel per E-Mail.
Beim Datenschutz gilt seit dem 1. September 2023 das revidierte Datenschutzgesetz. Die Informationspflicht greift seither bei jeder Beschaffung von Personendaten (KMU-Portal). Ein Shop sammelt zwangsläufig Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und Bestelldaten. Laut EDÖB gehören in die Datenschutzerklärung mindestens Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen, der Bearbeitungszweck und die Empfänger der Daten – im Shop typischerweise Zahlungsanbieter, Versanddienst und Shop-Plattform. Werden Daten ins Ausland übermittelt, sind auch der Empfängerstaat und die Garantien für den Datenschutz anzugeben. Worauf es bei Impressum und Datenschutzerklärung ankommt, lesen Sie im Artikel Impressum und Datenschutz für KMU-Websites.
7. Shopify oder WooCommerce?
Für KMU-Shops sind das zwei verbreitete Optionen; welche zu Ihrem Sortiment passt, klären wir im Erstgespräch. Beide lassen sich mit TWINT verbinden, unterscheiden sich aber im Betriebsmodell:
| Kriterium | Shopify | WooCommerce |
|---|---|---|
| Modell | gehostete Plattform im Monats- oder Jahresabo, Hosting inbegriffen | kostenloses Open-Source-Plugin für WordPress, eigenes Hosting nötig |
| Technische Pflege | grösstenteils durch Shopify | Updates von WordPress, WooCommerce und Erweiterungen – selbst oder per Wartung |
| TWINT | über Shopify Payments (Kasse in CHF, berechtigte Geschäftsart) oder Apps von Zahlungsanbietern | über Plugins von TWINT oder Zahlungsanbietern |
| Zusatzkosten | Abo; bei externen Zahlungsanbietern können zusätzliche Transaktionsgebühren anfallen | Hosting, allenfalls kostenpflichtige Erweiterungen |
| Passt für | wer möglichst wenig Technik betreuen will | wer Shop und Website kombinieren und die volle Kontrolle behalten will |
Quellen: Preisseite von Shopify, Shopify-Hilfe zu TWINT und die WooCommerce-Seite auf wordpress.org. Aktuelle Abopreise und Gebühren sehen Sie direkt bei den Anbietern.
8. Checkliste vor dem Start
- Mindestens eine kostenlose, in der Schweiz übliche Zahlungsart ist aktiv; allfällige Zuschläge sind beziffert.
- TWINT ist über Zahlungsanbieter oder Plugin eingerichtet und auf Smartphone und Computer getestet.
- Die MWST-Pflicht ist geklärt, und jedes Produkt hat den richtigen Satz.
- Alle Preise sind Endpreise in Franken; messbare Waren zeigen einen Grundpreis.
- Versandkosten sind beziffert und direkt beim Produkt auffindbar.
- Lieferfristen, Rückgabe und Gewährleistung stehen verständlich in den AGB.
- Das Impressum nennt Name, Adresse und eine gültige E-Mail-Adresse.
- Der Bestellablauf zeigt eine Übersicht, erlaubt Korrekturen und hat einen eindeutigen Bestell-Button.
- Nach jeder Bestellung geht automatisch eine Bestätigung per E-Mail raus.
- Die Datenschutzerklärung nennt Zahlungsanbieter, Versanddienst und Shop-Plattform.
- Eine Testbestellung inklusive Retoure wurde komplett durchgespielt.
Einen Online-Shop baue ich ab CHF 1'499.– – mit Anbindung von Zahlungsarten wie TWINT, Versandregeln, Steuersätzen und Bestell-E-Mails. Die Rechtstexte richte ich ein; für die rechtliche Prüfung ziehen Sie am besten eine Fachperson bei. Mehr dazu auf der Seite Online-Shop und in der Übersicht der Preise. Für ein kostenloses Erstgespräch erreichen Sie mich über die Kontaktseite.
Häufige Fragen
Wie komme ich zu TWINT in meinem Online-Shop?
Über einen Zahlungsanbieter oder ein Plugin Ihres Shopsystems. Laut TWINT können Sie TWINT von Ihrem bestehenden Zahlungsanbieter aktivieren lassen; für gängige Systeme wie Shopify und WooCommerce gibt es passende Lösungen. Bei Shopify Payments lässt sich TWINT direkt in den Zahlungseinstellungen einschalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss ich im Shop «inkl. MWST» neben den Preis schreiben?
Laut SECO schreibt die Preisbekanntgabeverordnung diesen Vermerk nicht vor. Der angezeigte Preis muss aber der tatsächlich zu bezahlende Endpreis in Schweizer Franken sein. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Muss ich ein Rückgaberecht anbieten?
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht bei Online-Käufen; ein Rückgaberecht gilt nur, wenn Sie es freiwillig gewähren und in den AGB regeln. Die gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln bleibt davon unberührt. Für Kundschaft in der EU gelten andere Regeln.